Das Wissen vom Erben und Vererben. Perspektiven und Quellen seit 1800

Das Wissen vom Erben und Vererben. Perspektiven und Quellen seit 1800

Organisatoren
Simone Derix / Jürgen Dinkel, DFG-Netzwerk „Erbfälle und Eigentumsordnungen seit 1800“
Veranstaltungsort
Universität Leipzig, Schillerstr. 6, Raum S 202
Förderer
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Ort
Leipzig
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
15.03.2023 - 17.03.2023
Von
Martin Lutz, Institut für Geschichtswissenschaften / Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Humboldt-Universität zu Berlin

Die Abschlusstagung des DFG-Netzwerks „Erbfälle und Eigentumsübertragungen – Erbpraktiken im Spannungsfeld von Staat und Familie seit 1800“ wurde um Forschende aus anderen Disziplinen wie der Rechts- und Literaturwissenschaft, der Soziologie sowie Akteure aus der Praxis der Vererbungsberatung ergänzt. In dieser Zusammensetzung fokussierte die Tagung auf wissenshistorische Perspektiven auf das Phänomen Erben/Vererben mit besonderem Augenmerk auf Quellen.

In seinem Einführungsbeitrag umriss JÜRGEN DINKEL (aktuell München) die allgemeine Forschungsagenda des Netzwerks und stellte die Erträge der bisherigen Treffen vor. Deutlich wurde, dass ein Erbfall kein fest eingrenzbares Moment darstellt, sondern als Prozess anzusehen ist. Erben/Vererben basiert immer auch auf Aushandlungsprozessen, die einen breiten Kreis an Akteuren auch über die Kernfamilie hinaus betreffen können, sozial- und geschlechterspezifische Merkmale aufweisen, lange historische Kontinuitäten (wie Familienprinzip) beinhalten und gleichzeitig gesamtgesellschaftlichen Wandlungsprozessen (wie Verhältnis Staat-Individuum) unterworfen sind. Im zweiten Teil der Einführung skizzierte SIMONE DERIX (Erlangen-Nürnberg) den konkreten Rahmen der Tagung, die auf das Wissen über Erben und Vererben fokussierte. Im besonderen Blickpunkt standen hier die relevanten historischen Quellen und die Frage, welches Wissen in diesen Quellen dokumentiert wurde. Ziel der Tagung sei es, eine möglichst große Bandbreite unterschiedlicher Quellen zu erfassen und darüber die Vielfalt von Erbpraktiken im 19. und 20. Jahrhundert in den Blick zu bekommen. Das stringente Tagungsprogramm bildete in fünf Sektionen den Erbprozess als Ganzes ab. Ebenso stringent waren die insgesamt 14 Vorträge aufgebaut, die jeweils eine besondere Quellengattung in den Fokus rückten und anhand dieser exemplarisch eine breitere epistemologische Einordnung vornahmen.

Die von THOMAS URBAN (Leipzig) moderierte erste Sektion widmete sich dem Thema „Erbstück, Erzählung und Erbenermittlung“ und umfasste zwei Vorträge. Die Literaturwissenschaftlerin ULRIKE VEDDER (Berlin) begann ihren Vortrag mit einer konzeptionellen Einordnung zu literarischen Texten als Quellengattung. Sie betonte die Prominenz vom Erben/Vererben als Erzählmotiv und insbesondere die daraus resultierenden Konflikte bzw. die Diskfunktionalität und Destruktivität des Vererbens als zentrale Topoi in Romanen. Dies führte Vedder konkret aus am Beispiel des Schriftstellers Thomas Bernhard, der sich sowohl in seinen Dramen als auch in seinem eigenen Testament intensiv mit der Zwiespältigkeit und den konfliktreichen Verstrickungen des Erbes auseinandersetzte. Sein Werk veranschaulicht auch die Verknüpfung von Familiengeschichte und Nationalgeschichte, wie sie sich im Prozess des Erbens/Vererbens manifestiert. DIRK VAN LAAK (Leipzig) wiederum näherte sich in seinem Vortrag über Erbenermittlung einem nur vermeintlich randständigen Phänomen der bürgerlichen Gesellschaft an: dem „herrenlosen Besitz“. Wie van Laak hervorhob, produzierte das Zeitalter der Extreme massenhaft herrenlosen Besitz infolge von Enteignungen, Flucht und Vertreibung. Erbenermittler können in diesen Fällen nach berechtigten Erben recherchieren und im Erfolgsfall eine Provision einstreichen. Deren Nachforschungen basieren auf einer Vielzahl von Quellen, die sich auch hervorragend für Provenienzforschung heranziehen lassen.

Die Sektion 2 (Moderation STEFAN BRAKENSIEK, Duisburg Essen) widmete sich mit zwei Vorträgen dem Thema „Vertrag und Inventar“. Die Sozial- und Wirtschaftshistorikerin MARGARETH LANZINGER (Wien) lenkte den Blick in „Ehevertrag und Inventar. Aushandeln, dokumentieren und absichern“ auf eine Quellengattung, die im Gegensatz zur Frühen Neuzeit für das 19. und 20. Jahrhundert kaum historiographische Beachtung gefunden hat. Am Beispiel Niederösterreich zeigte Lanzinger anschaulich lange Kontinuitätslinien über die Epochenschwelle zur Moderne auf und verdeutlichte, wie Ehegüterregime Erbpraktiken beeinflussten. Der Unternehmenshistoriker YASSIN ABOU EL FADIL (Göttingen) stellte den Gesellschaftsvertrag ins Zentrum seiner Überlegungen. Deutlich wurde hierbei, wie Gesellschaftsverträge als Resilienzinstrument gedeutet werden können, die in hohem Maße über Erfolg und Misserfolg von Familienunternehmen entscheiden. Ebenso wurde deutlich, dass solche vertraglichen Arrangements immer vom spezifischen Kontext der jeweiligen Familie abhängen, im Vortragsbeispiel erläutert am Papiergroßhandelsunternehmen C. Müller. Abou El Fadil hob hervor, dass hierbei hidden helpers1 eine zentrale Rolle spielen, indem sie spezialisierte Beratungsleistungen in solchen spezifischen Familienkontexten erbringen.

Den zweiten Konferenztag eröffnete die von JULIA SCHMIDT-FUNKE (Leipzig) geleitete Sektion 3 zu „Fideikommiss, Stiftung, Testament“. In dem gemeinsamen Vortrag von KERSTIN BRÜCKWEH (Frankfurt/Oder) und CHRISTINE FERTIG (Münster) ging es zunächst um Grundbücher und Grundakten. Zurecht betonten die Referentinnen die Bedeutung des Grundbuchs als essentielles Strukturmerkmal des kapitalistischen Wirtschaftssystem mit einer hohen Relevanz für dessen Akteure, da Eigentümer:innen selbst direkt mit dem Grundbuch in Berührung kommen. Freilich veränderte sich der Charakter des Grundbuchs infolge der rechtlichen Fixierung im BGB und in der Grundbuchordnung von 1900, während es im 19. Jahrhundert noch stärker als praxisrelevantes Rechtsinstrument genutzt wurde.

MONIKA WIENFORT (Potsdam) wiederum zeigte in „Fideikommiss. Großgrundbesitz, Familie und ungeteiltes Erbe im 19. Jahrhundert“ die Bedeutung einer besonderen europäischen Institution auf, in der freies Vermögen als unteilbares Sondervermögen gebunden wurde. Diese Institution wurde vorwiegend vom Adel genutzt und umfasste zumeist Landbesitz, Immobilien wie Schlösser und Gutheißer und teils auch Schmuck, Kunst und landwirtschaftliche Maschinen. Wienfort zeigte anschaulich auf, wie Fideikommisse auch als wichtige Quellengattung für Familienforschung genutzt werden können, in dem sich beispielsweise Zukunftserwartungen und familiale Motive von Stiftern in ihnen nachvollziehen lassen. Besonders repräsentieren Fideikommisse eine kollektive und vertikale (dynastische) Vorstellung des Adels von Eigentum, dessen familiales Perpetuieren quasi durch ein Einfrieren bestehender Verhältnisse gesichert wurde. SIMONE DERIX schloss an Wienforts Vortrag an und lenkte den Blick auf Stiftungen. Die Weimarer Verfassung schaffte Fideikommisse ab uns so war es kein Zufall, dass seit den 1920er Jahren zunehmend Stiftungen genutzt wurden, um Familienvermögen institutionell zu binden. Dieses Instrument wurde besonders auch von Unternehmerfamilien genutzt, doch in der Forschung bilden Familienstiftungen immer noch ein Desiderat. Anhand mehrerer Beispiele (u.a. anhand der Dr. Carl Duisberg’schen Familienstiftung) zeigte Derix die große Bandbreite von Familienstiftungen auf und betonte, dass diese nicht nur als Instrument zur Steuervermeidung interpretiert werden dürfen. Familienstiftungen bildeten vielmehr auch ein Instrument, das Familie mit konstituiere und deren Bezug zu Zeitlichkeit und Gesellschaft herstelle.

Vervollständigt wurde die Sektion 3 durch JÜRGEN DINKELS Vortrag über Testamente. Auch Dinkel konstatierte eine Vernachlässigung von Testamenten als Quelle für das 19. und 20. Jahrhundert, im Unterschied zu tiefgehenden Forschungen für die Frühe Neuzeit und das Mittelalter. Desiderate seien außerdem Erbpraktiken in der DDR sowie transnationale Forschungen zum Vererben in Migrationskontexten. Anhand verschiedener Typen von Testamenten zeigte er Funktionsveränderungen von Testamenten in der Moderne auf. Durch den Ausbau des Sozialstaats rückten Altersvorsorge und Pflege in den Hintergrund, wobei Pflegeleistungen bis in die Gegenwart einen Hauptgrund für Erbstreitigkeiten darstellen. In einer kurzen vergleichenden Perspektive zu Testierpraktiken in Deutschland, in den USA sowie in der Sowjetunion bzw. Russland hob Dinkel auch hervor, wie in allen diesen nationalen Kontexten die Persistenz des Familienprinzips nachzuweisen sei. 2 Testamente bildeten demnach auch ein Spiegelbild des gesellschaftlichen Denkens über Familie.

Die von MICHAEL ZWANZGER (Leipzig) moderierte Sektion 4 eröffnete disziplinübergreifende Perspektiven auf „Recht und politische Debatte“. Den Sektionsauftakt machte die Rechtswissenschaftlerin und Direktorin des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen an der Bucerius Law School ANNE RÖTHEL (Hamburg) mit „Testamente vor Gericht. Das Wissen vom Erben und Vererben aus richterlicher Inhaltskontrolle“. Als Quellengattung stellte sie die richterlichen Inhaltskontrollen von Testamenten (z.B. richterliche Urteile und deren Begründungen) in den Fokus. Testamente unterliegen dem Verbot von Sittenwidrigkeit und somit bilden Konfliktfällte und deren juristische Lösung eine Möglichkeit, die gesellschaftliche Vorstellungen von Moral bei Erbpraktiken zu untersuchen. Mit übergreifenden Thesen endete Röther und betonte den Übergang der Testamentsfunktion vom Schutz der rechtlich generalisierten Familie zum Schutz singulärer Persönlichkeiten. Der Soziologe JENS BECKERT (Köln) schloss an mit einem Vortrag über „Politische Debatte. Parlamente und öffentliche Debatte zur Vermögensvererbung“. Als Quellen rückte Beckert Parlamentsdebatten, intellektuelle Debatten in den Wissenschaften und Debatten in der Medienöffentlichkeit in den Blick, und veranschaulichte dies an einem Beispiel aus der Französischen Revolution.

War die gesamte Tagung gekennzeichnet durch stringente, anregende Vorträge und eine überaus positive Diskussionsatmosphäre, so bildete ANATOL DUTTAS (München) Vortrag über das Erbrecht des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs den rhetorischen Höhepunkt. Er präsentierte die nur scheinbar trockene juristische Materie mit großer Begeisterung, Humor und auch für Fachfremde anschaulich. Dutta führte chronologisch durch die historische Entwicklung des Erbrechts im 19. und 20. Jahrhundert. Das fünfte Buch des BGB bilde den „stabilsten Teil des deutschen Privatrechts“ und Teile des Erbrechts hätten gar Verfassungsrang, was Änderungen der Gesetzeslage erschweren würde. Hier sei Deutschland ein Sonderfall, denn im internationalen Vergleich würden durchaus grundlegende Reformen des Erbrechts ins Auge fallen.

ANTJE DIETZE (Leipzig) leitete die abschließende Sektion 5 „Erbschaftssteuer und Sozialstaat“ mit drei historischen Vorträgen. RONNY GRUNDIG (ZZF Potsdam, jetzt: Greifswald) begann mit „Steuerakten. Ansatzpunkte zur Rekonstruktion von Vermögensstrukturen im Todesfall“. Am Beispiel eines konkreten Todesfalls erläuterte er, wie Steuerakten als historische Quelle Auskunft über Familienbeziehungen und Vermögensungleichheit geben können. Auch Grundig hob die Bedeutung von hidden helpers hervor, wie auch die Funktion von Steuerbeamten als zentrale Akteure in Erbschaftsangelegenheiten. Auch zu diesem Themenkomplex sei der Forschungsstand ungenügend, obgleich Steuerakten in großer Zahl archiviert vorliegen. MARC BUGGELN (Flensburg) schloss mit seinem Vortrag über Erbschaftsteuerstatistiken an und stellte wie Grundig eine Quellengattung vor, die bislang so gut wie gar nicht von der historischen Forschung berücksichtigt wurde. Mit Rückgriff auf Foucaults Konzept der Gouvernementalität stellte Buggeln Erbschaftssteuerstatistiken in den Kontext eines sich entwickelnden modernen Regierungshandelns, für das Statistiken eine zunehmende Bedeutung einnahmen. Anschaulich erläuterte er die Entwicklung für Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert und wies abschließend mit Bezug auf Thomas Piketty3 darauf hin, dass Wissen über Reichtum entscheidend für den Umgang mit Armut sei.

NICOLE KRAMER (Köln) schloss die Sektion mit einem Vortrag zu Pflegeversicherungen. Anhand von Leserbriefen u.a. an die FAZ ging sie mit dieser besonderen Quellengattung dem Zusammenhang von Pflegen und Erben nach. Damit konnte sie das Spannungsfeld von Familienvorstellungen und Ansprüchen an den Wohlfahrtsstaat nachzeichnen. Einen entscheidenden Einschnitt erkannte sie in der Einführung der Pflegeversicherung, auch wenn ein traditionelles Familienbild weiterhin gesellschaftlich wirksam blieb. Abschließend forderte Kramer nachdrücklich dazu auf, das Idealbild der „glücklichen Großfamilie“ stärker historisch zu dekonstruieren, als es die bisherige Forschung geleistet hat.

Die angeregte Abschlussdiskussion griff nicht nur die Tagungsbeiträge auf, sondern reflektierte breiter über die Erträge des DFG-Netzwerks. Einhellig wurde großes Potential für weitere Arbeit und Zusammenarbeit am Thema Erben/Vererben konstatiert. Regionale Varianz sei stärker in den Blick zu nehmen wie auch unterschiedliche Familienstrategien oder andere Rationalitäten beim Vermögenserhalt. Ebenso sei es wichtig, Traditionslinien seit der Frühen Neuzeit stärker zu berücksichtigen, um eine vermeintliche Vereinheitlichung von Erbpraktiken infolge von Modernisierungsprozessen kritisch zu hinterfragen.

Mit der Tagung über das „Wissen vom Erben und Vererben“ ist Simone Derix und Jürgen Dinkel als Organisationsteam sowie den Teilnehmer:innen ein ausgezeichneter Abschluss des DFG-Netzwerks „Erbfälle und Eigentumsübertragungen – Erbpraktiken im Spannungsfeld von Staat und Familie seit 1800“ gelungen. Es wurde deutlich, wie Eigentum und damit auch die Erbmasse immer sozialen Ordnungsvorstellungen unterworfen ist und damit ein historisch spezifisches und kontingentes Phänomen darstellt. Die interdisziplinären Perspektiven erwiesen sich als ungemein produktiv, ebenso der systematische Ansatz, je eine besondere Quellengattung in den Vortragsfokus zu rücken und daran Perspektiven der Erkenntnisgewinnung aufzuzeigen. Die Vorgabe wurde in allen Vorträgen stringent umgesetzt, was wiederum eine zentrale Grundlage für die intensiven und produktiven Diskussionen darstellte. Übergeordnete Referenzpunkte bildeten durch die Tagung hindurch Anlehnungen an die aktuelle Diskussion zu Ungleichheit (Piketty) sowie das Sichtbarmachen von bislang vernachlässigten Akteuren als hidden helpers (Derix). Deutlich wurde, dass die historische Forschung zum Erben/Vererben für das 19. und 20. Jahrhundert noch in den Anfängen steckt, eine große Vielfalt von Quellen (darunter auch Massenquellen) jedoch den empirischen Zugriff ermöglicht. Wie dieser Schatz zu heben sei, solle nun in weiteren Gesprächen sondiert werden. Die Tagung und die gesamten Erträge des DFG-Netzwerks bilden dafür eine exzellente Grundlage.

Konferenzübersicht:

Eva Inés Obergfell: Grußwort

Simone Derix (Erlangen)/Jürgen Dinkel (Duisburg-Essen): Einführung

Panel 1: Erbstück, Erzählung und Erbenermittlung
Moderation: Thomas Urban (Leipzig)

Ulrike Vedder (Berlin): Erzählungen. Das Wissen der Literatur vom Erben und Vererben

Charlotte Zweynert (Hannover): Erbstücke. Vermögens- und Beziehungstransformationen beim (Ver-)Erben (Vortrag entfallen)

Dirk van Laak (Leipzig): Erbenermittlung. Die Bemühungen um eine Zuordnung herrenlosen Besitzes

Panel 2: Vertrag und Inventar
Moderation: Stefan Brakensiek (Duisburg-Essen)

Margareth Lanzinger (Wien): Ehevertrag und Inventar. Aushandeln, dokumentieren und absichern

Yassin Abou El Fadil (Göttingen): Gesellschafterwille vs. Letzter Wille. Gesellschafterverträge als Quellen unternehmerischer Kontingenzbewältigung im Erbprozess

Panel 3: Fideikommiss, Stiftung, Testament
Moderation: Julia Schmidt-Funke (Leipzig)

Kerstin Brückweh (Berlin)/Christine Fertig (Münster): Übergabeverträge und Grundbuch. Familiäre Aushandlungsprozesse und rechtliche Fixierung, 1820-1900

Monika Wienfort (Potsdam): Fideikommiss. Großgrundbesitz, Familie und ungeteiltes Erbe im 19. Jahrhundert

Simone Derix (Erlangen): Stiftung. Das Wohl der Familie, das Wohl der Anderen und die Zeitlichkeit von Vermögen

Jürgen Dinkel (Duisburg-Essen): Testament. Eigentum dokumentieren, legitimieren und übertragen

Panel 4: Recht und politische Debatte
Moderation: Michael Zwanzger (Leipzig)

Anne Röthel (Hamburg): Testamente vor Gericht. Das Wissen vom Erben und Vererben aus richterlicher Inhaltskontrolle

Anatol Dutta (München): Das Erbrecht des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs – ein Kodex für die Ewigkeit?

Jens Beckert (Köln): Politische Debatte. Parlamente und öffentliche Debatte zur Vermögensvererbung

Panel 5: Erbschaftssteuer und Sozialstaat
Moderation: Antje Dietze (Leipzig)

Ronny Grundig (Potsdam): Steuerakten. Ansatzpunkte zur Rekonstruktion von Vermögensstrukturen im Todesfall

Marc Buggeln (Berlin): Erbschaftsteuerstatistik. Strategische Ignoranz im Wandel der Zeit

Nicole Kramer (Köln): Die Pflegeversicherung als Erbenschutz? Intergenerationelle Beziehungen im bundesdeutschen Wohlfahrtsstaat

Abschlussdiskussion

Anmerkungen:
1 Simone Derix, Hidden Helpers: Biographical Insights into Early and Mid-Twentieth Century Legal and Financial Advisors, in: Jahrbuch für Europäische Geschichte 16 (2016), S. 47-62.
2 Jürgen Dinkel, Alles bleibt in der Familie: Erbe und Eigentum in Deutschland, Russland und den USA seit dem 19. Jahrhundert (=Industrielle Welt 104), Wien 2023.
3 Thomas Piketty, Capital in the Twenty-First Century, Cambridge, Mass. 2014.